Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer
Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Verbreitung von Werbung im Internet
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen über die Erstellung und Verbreitung von Werbung insbesondere im Internet und sozialen Netzwerken zwischen der KESS Berlin GmbH (nachfolgend KESS genannt) und natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss der Vereinbarung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (nachfolgend Influencer genannt, die Verwendung der männlichen Bezeichnung erfolgt allein aus Gründen der Lesbarkeit, schließt jedoch ausdrücklich alle Geschlechter und Identitäten ein).
§ 2 Leistungen des Influencers
2.1 Gegenstand der Leistungen des Influencers ist die Erstellung und Verbreitung von Werbung für KESS in sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, YouTube, TikTok) sowie, nach Vereinbarung auch auf weiteren Online- und/oder Offline-Kanälen. Die Bestimmung, für welche Produkte, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum die Werbung auf welchen Kanälen erstellt und geschaltet wird, treffen die Parteien jeweils gesondert im Rahmen eines individuellen Angebots bzw. per E-Mail. Die Vereinbarung kann auch über ein Marketing- bzw. Advertising-Tool erfolgen (alle individuellen Vereinbarungen gemeinsam nachfolgend Angebot genannt).
2.2 Der Influencer soll die Marke KESS Berlin und die darunter vertriebenen Produkte und sonstigen Leistungen (nachfolgend gemeinsam Produkte genannt) vorstellen, besprechen und/oder anderweitig erwähnen. Zu diesem Zweck wird der Influencer Bild- und/oder Videomaterial, Posts, Stories o.ä. (nachfolgend gemeinsam Inhalte genannt) erstellen und veröffentlichen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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die Inhalte beziehen sich direkt auf die Produkte;
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das jeweilige Produkt und das KESS-Logo müssen klar erkennbar sein und es dürfen keine konkurrierenden Marken und/oder Produkte dargestellt/beworben werden;
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etwaige Gutscheincodes, Links und Tags mit Bezug auf die Produkte werden nach Vorgaben von KESS in die Inhalte integriert;
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KESS muss mit deren offiziellen Account (@kessberlin) markiert und/oder in der Textbeschreibung erwähnt werden;
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in sozialen Netzwerken sind Inhalte in der Regel jeweils zu den Zeiten zu posten, an denen die meisten Follower online sind.
§ 3 Weitere Pflichten des Influencers
3.1 Die Ausgestaltung der Inhalte erfolgt im Rahmen der Vorgaben nach Ziffer 2.2 sowie unbeschadet der weiteren Regelungen in diesen AGB frei durch den Influencer. Eine Abnahme oder Freigabe der Inhalte durch KESS ist nur dann erforderlich, wenn dies im Angebot gesondert vereinbart wurde.
3.2 Der Influencer wird alle für die Leistungserbringung relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere jede Werbung für KESS nach den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen und keine fremden, urheberrechtlich, markenrechtlich oder sonst geschützten Inhalte verwenden, ohne die hierfür erforderlichen Rechte zu haben. Verletzt der Influencer schuldhaft die vorstehende Pflicht, wird er KESS von allen Ansprüchen Dritter, die Dritten wegen der Pflichtverletzung des Influencers gegen KESS geltend machen sowie angemessenen Rechtsverteidigungskosten freistellen.
3.3 Der Influencer verpflichtet sich darüber hinaus zu Respekt, Wohlverhalten und Loyalität gegenüber KESS Berlin sowie dazu, auf schutzwürdige Interessen von KESS Berlin, insbesondere auf Ruf, Ansehen und Image Rücksicht nehmen. Dies umfasst insbesondere die Unterlassung von (a) jeglichen negativen Äußerungen über KESS Berlin und/oder deren Produkte oder Dienstleistungen, (b) Verstößen gegen die guten Sitten und gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Äußerungen (c) Unterstützung für extremistische politische oder religiöse Parteien oder Gruppierungen.
3.4 Der Influencer wird KESS umgehend über alle Umstände, die für die Erbringung seiner Leistungen oder Geschäftsverhältnis zu KESS von Bedeutung sein können, in Schriftform (E-Mail genügt) unterrichten. Die (auch nur teilweise) Übertragung der Leistungen auf Dritte ist ausgeschlossen.
§ 4 Mitwirkung von KESS
4.1 Soweit erforderlich, wird KESS dem Influencer die jeweils benötigten Produkte oder sonstige KESS-Materialien für die Erstellung der Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4.2 Ziffer 4.1 gilt nicht für sonstige Ausrüstung oder Materialien, die der Influencer für die Erstellung der Inhalte benötigt, insbesondere etwa Equipment zur Erstellung von Foto-, Ton- und Videomaterial wie etwa Kamera, Beleuchtung, Mikrofone etc. Die hierfür sowie sonst für die Leistungserbringung anfallenden Aufwände und Kosten trägt der Influencer selbst und diese werden nicht durch KESS erstattet.
§ 5 Vergütung
5.1 Der Influencer erhält für seine nach Maßgabe dieser AGB sowie den Vereinbarungen im Angebot erbrachten Leistungen eine Vergütung, die im jeweiligen Angebot festgelegt wird. Die Vergütung kann neben bzw. statt der Zahlung eines Geldbetrags auch die Überlassung von Produkten beinhalten, ggf. auch als Tauschgeschäft und/oder eine Umsatzbeteiligung. Falls eine Umsatzbeteiligung vereinbart wurde, erfolgt die Information durch KESS über die Höhe des jeweilig relevanten Umsatzes zum Ende des Monats.
5.2. Sofern eine Vergütung in Geld geschuldet ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach erbrachter Leistung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den Influencer. Neben den gesetzlichen Pflichtangaben muss die Rechnung auch folgende Angaben enthalten:
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Instagram-Handle, soweit vorhanden
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Kostenstelle von KESS: 21222
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Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt (Bruttobetrag)
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Steuersatz sowie Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag (Steuersatz, Steuerbetrag, Nettobetrag)
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Im Falle der Kleinunternehmer Regelung: Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben (§ 19 Absatz 1UStG)
5.3 Im Falle der Beauftragung und Abrechnung der Leistung über ein Marketing- bzw. Advertising-Tool gilt ggf. ein abweichendes Vorgehen bei der Rechnungsstellung gemäß den Vorgaben bzw. technischen Gegebenheiten des Tools.
5.4 Der Influencer hat selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Leistungen bzw. erhaltenen Gegenleistungen ebenso Sorge zu tragen, wie für seine sonstigen finanziellen, sozialversicherungsrechtlichen und buchhalterischen Pflichten.
5.5 Mit der Vergütung nach dieser Ziffer 5 bzw. sind sämtliche Leistungen des Influencers (einschließlich der Nutzungsrechte nach § 6.1) des jeweiligen Angebots abgegolten.
§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten des Influencers liegen beim Influencer. Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, räumt der Influencer KESS das ausschließliche Recht ein, die Inhalte auf den Kanälen von KESS in sozialen Medien und/oder den anderen Kanälen, auf denen die Werbung verfügbar war, einmalig wiederzugeben (sog. Reposting).
6.2 Alle geistigen Eigentumsrechte Rechte an Bildern, Videos und oder sonstigen Produkten und Materialien, welche dem Influencer von KESS im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wurden, liegen bei KESS und/oder Dritten. Die Verwendung dieser Materialien durch den Influencer ist auf die Leistungserbringung im Rahmen der jeweiligen Angebote beschränkt, es sei denn, KESS hat einer weiteren Verwendung ausdrücklich zugestimmt.
§7 Dauer der Zusammenarbeit, Kündigung
7.1 Die Dauer der Zusammenarbeit richtet sich den Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. den Angeboten. Eine ordentliche Kündigung von Angeboten ist nur dann möglich, wenn mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen worden ist. Für derartige Kündigungen ist zudem eine Frist von sieben (7) Tagen zu wahren.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von einzelnen Angeboten und/oder aller noch nicht abgewickelter Angebote bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung wegen eines Verstoßes einer Partei gegen Angebotsbedingungen und/oder diese AGB setzt dabei grundsätzlich eine vorherige Abmahnung ggf. mit angemessener Fristsetzung zur Behebung des vertragswidrigen Zustandes bzw. Beseitigung des Vertragsverstoßes voraus. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch KESS liegt insbesondere, und dann auch ohne das Erfordernis der vorherigen Abmahnung vor, wenn der Influencer in erheblichem Maße gegen seine Verpflichtungen aus den § 3 und 9 verstößt.
7.3 Bei vorzeitiger Beendigung von Angeboten nach den Ziffern 7.1. und 7.2 entfällt die Vergütung des Influencers, wobei jedoch die (anteilige) Vergütung für etwaige bereits ordnungsgemäß erbrachte (Teil-)Leistungen unberührt bleibt.
§ 8 Geheimhaltung
8.1 Der Influencer verpflichtet sich, über alle während der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen gleich in welcher Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Geschäftsgeheimnisse, Unternehmensrichtlinien und Finanzzahlen sowie den Inhalt der Angebote (nachfolgend gemeinsam Vertrauliche Informationen genannt) nur für die Leistungserbringung zu verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung von KESS nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden (ii) dem Influencer von Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung überlassen werden (iii) vom Influencer nachweislich und ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen selbst entwickelt worden sind oder (iv) dem Influencer bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren oder (v) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften offen zu legen sind, vorausgesetzt dass KESS, soweit rechtlich möglich, rechtzeitig vorher über die Offenlegung in Textform informiert wurde.
8.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung endet fünf (5) Jahre nach Beendigung des letzten Angebots oder nach letztmaliger Bereitstellung Vertraulicher Informationen durch KESS, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Die Zusammenarbeit begründet kein Anstellungs- oder sonstiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis und der Influencer ist im Rahmen der inhaltlichen Vorgaben nach diesen AGB und oder den Angeboten nicht weisungsgebunden und frei bzgl. Art und Weise, Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung sowie berechtigt, jederzeit vergleichbare Leistungen auch gegenüber Dritten zu erbringen.
9.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Influencers oder sonstige von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
9.3 KESS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Influencer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Influencer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung in Schriftform seinen Widerspruch in Schriftform (E-Mail genügt) übermittelt hat. Auf diese Folge wird KESS bei der Bekanntgabe der Änderung hinweisen.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, ungültig, anfechtbar oder aus sonstigem Grunde nicht wirksam und/oder undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung gilt als eine solche gültige und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Vertragszweck unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
9.5 Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder Angeboten ist Berlin.
Stand: 18. Juli 2025
